e-Privacy DSGVO

Neuerungen zu ePrivacy & DSGVO

Etwas mehr als ein Jahr ist die Datenschutzgrundverordnung DSGVO nun in Kraft.

Führen Sie ein Unternehmen ab einer Größe von zehn Mitarbeitern, waren Sie demnach ab dem 25. Mai 2018 dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen bzw. einzustellen. Da gerade kleinere Unternehmen mit der auferlegten Bürokratie zu kämpfen haben, soll diese Vorgabe (Paragraph 38) nun schnellstmöglich überdacht werden. Künftig soll dann die Schwelle von zehn auf 20 Mitarbeiter erhöht werden.

Auf dem ersten Blick eine positive Entwicklung mit einem großen Haken. Kleinbetriebe werden zukünftig so zwar finanziell und organisatorisch entlastet. Die Haftung bei Datenschutzverstößen bleibt allerdings nach wie vor bestehen. Was passiert, wenn es keinen Datenschutzbeauftragten mehr gibt, der die Einhaltung der Regeln überwacht? Genau diese Frage müssen sich die Verantwortlichen nun stellen.

Unter dem Strich bringt die Änderung kaum Vorteile!

Schließlich läuft man Gefahr, dass…

  • Mitarbeiter uninformiert bzw. überlastet sind,
  • die Datenschutzverstöße sich daraufhin mehren,
  • sich dadurch die Anzahl der verhängten Bußgelder erhöht,
  • letztlich mittelfristig die Kosten für Kleinbetriebe wieder steigen.

Wollen Sie nach wie vor datenschutzkonform agieren, bleibt somit nicht aus, dass Sie…

  • weiterhin einen Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) engagieren,
  • einen oder mehrere Mitarbeiter mit der Einhaltung des Datenschutzes betrauen,
  • oder den Datenschutz zur Chefsache zu erklären.

Weitere Datenschutzänderungen sind geplant. Inwieweit diese sich positiv für Sie als Unternehmen auswirken oder nicht, bleibt allerdings noch abzuwarten.

Was gibt es Neues zum Thema ePrivacy?

Auch wenn die DSGVO für kleinere Unternehmen entschärft werden soll, war die Datenschutzregulierung nur ein Teil von weitreichenden Änderungen: Nach der DSGVO kommt nämlich die ePrivacy-Verordnung (ePV) 2019.

Die Inhalte der ePV sind zwar noch nicht endgültig beschlossen, informieren Sie sich dennoch jetzt schon in unserem Artikel über die Änderungen, die auf uns zukommen.

Der BVDW informiert Sie fortlaufend über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens der ePrivacy-Verordnung.

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Quelle: it-service.network

Bildressource: Copyright Photo by Dan Nelson on Unsplash

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