ePrivacy Verordnung 2018

Neue ePrivacy-Verordnung ab 2018

 

Vor einiger Zeit hatten wir über die Neuregelung der neuen EU-weiten Datenschutzgrundverordnung DSGVO berichtet, die am 25. Mai nächsten Jahres in Kraft tritt. Ebenfalls im Frühjahr 2018 soll aber noch eine weitere Neuregelung wirksam werden, die so genannte ePrivacy-Verordnung (ePV). Mit einer großen Mehrheit hat das EU-Parlament dazu bereits im Oktober einem entsprechenden Verordnungsentwurf zugestimmt.

 

Was versteht man unter ePrivacy ?

Streng genommen stehen die neuen Richtlinien zwar im Zusammenhang mit der DSGVO, sind aber vielmehr als Ergänzung der Datenschutz-Grundregelung zu sehen. Websitebetreibern bekannt dürfte der Begriff „ePrivacy“ ohnehin nicht unbekannt sein. So gibt es zum Schutz der digitalen Privatsphären bereits eine Cookie-Richtlinie, die eine Einwilligung zum Setzen von Cookies auf Webseiten einfordert.

Während die Datenschutzgrundverordnung für alle EU-Mitgliedsstasten gilt, waren bei der Cookie-Richtlinie und ePrivacy-Verordnung Gesetzesanpassungen auf nationaler Ebene erforderlich. In Deutschland wurden die Neuregelungen im Telemediengesetz (TMG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert.

Über die EU-DS-GVO hinaus sollen also nicht nur die persönlichen Daten der Verbraucher innerhalb der EU geschützt, sondern auch die Kommunikation im Internet kontrolliert werden.

 

Welche Änderungen sind durch die ePrivacy Verordnung zu erwarten?

Einverständnis vorausgesetzt

Jeder der regelmäßig Kommunikationsdienste wie WhatsApp oder Facebook-Messenger nutzt, gibt viele Daten über sich und seine Kontakte preis. Einmal gesammelt, analysieren und verwerten die Anbieter diese Informationen, um sie später für andere Zwecke – wie personalisierte Werbeanzeigen – zu nutzen. Geht es nach dem ePV-Ausschuss soll diese Datenverarbeitung ohne Einverständnis des Anwenders zukünftig nicht mehr möglich sein.

 

Einschränkung des Online-Tracking

Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren. Dank moderner Tracking-Methoden werden mit, oder oft auch ohne das Wissen der Nutzer, Verhaltensmuster erfasst und archiviert. Gemäß ePrivacy-VO soll durch Einstellungen über den Browser oder das Smartphone ein solches Tracking deaktiviert werden können („Do Not Track“). Webseiten, die nur besucht werden können, wenn man einer Aufzeichnung des eigenen Verhaltens zustimmt, soll ebenfalls ein Riegel vorgeschoben werden.

 

Privatssphärenschutz wird Standard

Um technische Hürden für die versteckten Einstellungen auf dem Handy oder im Browser zu vermeiden, wäre ein aktiver Privatsphärenschutz „ab Werk“ wünschenswert. Gerade unerfahrenere Nutzer wie Kinder und Senioren würden davon profitieren.

 

Einschränkung des Offline-Tracking

Anhand der WLAN- und Bluetooth-Signale unserer Smartphones werden gerne Bewegungsprofile erhoben und verwertet. Dieses Offline-Tracking soll zukünftig nur noch dann gestattet sein, wenn der Nutzer sein Einverständnis gegeben haben, oder wenn die Erhebung zeitlich und räumlich sowie auf rein statistisches Zählen begrenzt ist. Eine Erstellung von individuellen Bewegungsprofilen wäre damit nicht mehr erlaubt.

 

Recht auf Verschlüsselung

Anbieter von Kommunikationsdiensten sollen dazu verpflichtet werden, die Kommunikation ihrer Nutzer nach dem aktuellsten „Stand der Technik“ vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen – explizit auch durch kryptographische Methoden wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Verschlüsselte Kommunikationsdaten dürfen dann nur noch durch den Nutzer selbst entschlüsselt werden.

 

Big Brother ist watching…

Zwar wird es von Staats wegen nach wie vor Ausnahmen geben, Daten zum Schutz der nationalen Sicherheit oder zur Strafverfolgung auszuwerten. Die staatlichen Zugriffe selbst sollen aber künftig durch Dokumentations- und Transparenzpflichten verstärkt kontrolliert werden. Neben einer Datenvorhaltung und -auswertung wären dann jährlich auch statistische Berichte zu veröffentlichen (Anzahl der staatlichen Datenanfragen und deren Grundlage).

 

Weitere Informationen (BVDW)

 

_
Quelle: netzpolitik.org und wbs-law.de

Bildressource: Copyright Dan Nelson on Unsplash

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert