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EU Artificial Intelligence Act (AI Act): Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Der EU Artificial Intelligence Act (EU AI Act) ist die erste umfassende KI-Verordnung weltweit und wird den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen ähnlich stark verändern wie die DSGVO den Datenschutz.

Viele Unternehmen nutzen heute bereits KI wie ChatGPT, Microsoft Copilot, Gemini oder andere KI-Anwendungen – allerdings oft ohne klare interne Regeln. Hier setzt die neue EU-Verordnung an.

Ab 2. August 2026 gelten weitere zentrale Pflichten des so genannten AI Acts.

Als Unternehmen sollten Sie sich bereits jetzt mit den Anforderungen beschäftigen. Besonders wichtig ist es, Grundlagen zu KI-Kompetenz, Transparenz, Dokumentation und Risikobewertung für betriebsinterne Prozesse festzulegen.

Die wichtigsten Fristen des EU AI Act

Inkrafttreten des EU AI Act
1. August 2024
KI-Kompetenz

Verbot bestimmter KI-Praktiken und Pflicht zur KI-Kompetenz

2. Februar 2025
GPAI

Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

2. August 2025
Nachbesserung

Transparenzpflichten und weitere zentrale Anforderungen

2. August 2026
Pflichten

Pflichten für viele Hochrisiko-KI-Systeme (verschoben)

2. Dezember 2027
Hochrisiko-Definitionen

Weitere Hochrisiko-Regelungen für bestimmte Systeme

2. August 2028

Was ist der EU AI Act?

Der EU Artificial Intelligence Act (Verordnung (EU) 2024/1689) definiert einheitliche Regeln für Entwicklung, Vertrieb und Nutzung von KI-Systemen innerhalb der Europäischen Union (EU). Ziel ist es, Innovation zu fördern, aber gleichzeitig auch Grundrechte, Sicherheit und Transparenz zu schützen.

Der AI Act verfolgt hierbei einen folgenden Ansatz: Je höher das Risiko eines eingesetzten KI-Systems, desto strenger sind die gesetzlichen Anforderungen.

Betroffen sind aber nicht nur Softwarehersteller, sondern prinzipiell alle Unternehmen, die künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag einsetzen.

 

Welche Unternehmen sind betroffen?

Fast alle Unternehmen.

Sobald Mitarbeitende KI-Tools beruflich nutzen – etwa für E-Mails, Texte, Bilder, Programmierung, Kundenservice oder interne Prozesse – gilt das Unternehmen als Nutzer eines KI-Systems.

Dies betrifft KMU gleichwie Mittelstand, Agenturen und Dienstleister, Software- und Handelsunternehmen, Industrie, Produktion und öffentliche Einrichtungen.

Es spielt also keine Rolle, ob das eigene Unternehmen KI selbst entwickelt oder lediglich ein externes KI-Tool nutzt.

 

Was müssen Unternehmen bis 2026 beachten?

Auch wenn nicht jedes Unternehmen KI gleichermaßen einsetzt, sollten folgende Maßnahmen jetzt für die tägliche Anwendung ünerprüft werden:

KI-Bestandsaufnahme durchführen

Erfassen Sie alle eingesetzten KI-Systeme wie:

  • ChatGPT
  • Microsoft Copilot
  • Gemini
  • Bildgeneratoren
  • KI-gestützte CRM- oder ERP-Funktionen
  • oder ähnliche Automatisierungsplattformen

KI-Risiko bewerten

Prüfen Sie, ob einzelne Anwendungen unter die Hochrisiko-Kategorie fallen oder besondere Transparenzpflichten auslösen.

Mitarbeitende schulen

Seit Februar 2025 verlangt der AI Act, dass Unternehmen sicherstellen, dass Personen mit KI-Kompetenz ausgestattet sind. Dazu gehören Grundkenntnisse über Funktionsweise, Risiken und verantwortungsvollen Einsatz von KI.

Interne Richtlinien erstellen

Empfehlenswert sind klare Regeln für:

  • zulässige KI-Tools
  • Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Qualitätskontrolle KI-generierter Inhalte
  • Dokumentation wichtiger KI-Anwendungen
  • Freigabeprozesse

Transparenz sicherstellen

Ab 2. August 2026 müssen Unternehmen in bestimmten Fällen offenlegen, wenn Inhalte durch KI erstellt oder wesentlich verändert wurden oder wenn Nutzer mit einer KI zusammenarbeiten.

 

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Der AI Act sieht erhebliche Bußgelder bei Verstößen gegen Anforderungen vor:

  • bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen KI-Praktiken
  • bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des Umsatzes bei Verstößen gegen Hochrisiko-Anforderungen
  • bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % des Umsatzes bei falschen Angaben gegenüber Behörden

Für kleinere Unternehmen gelten teilweise reduzierte Beträge, dennoch können auch hier Verstöße teuer werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

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Quellen: Siehe oben weiterführende Informationen sowie IHK Köln, Bundesregierung.deBildressource: Foto von Dima Solomin auf Unsplash 

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