17. Januar 2017 SOFTWEAVER
Neue Transparenzvorschriften für Steuervorbescheide
Seit dem 1. Januar 2017 sind die EU-Mitgliedstaaten angehalten (Richtlinie 2011/16/EU), über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide, die sie erteilen, automatisch Informationen auszutauschen. Der Austausch erfolgt über ein Zentralverzeichnis, das für alle Mitgliedstaaten zugänglich