
Künstliche Intelligenz: Was bedeutet das für den Datenschutz?
Im vergangenen Jahr 2023 sorgte die Veröffentlichung mehrerer auf Künstliche Intelligenz (KI) gestützte Systeme wie unter anderem ChatGPT des US-amerikanisches Softwareunternehmens OpenAI („AI“ englisch für „Artificial Intelligence“) für großes Aufsehen.
Trotz oder gerade wegen der wachsenden Beliebtheit und Vielfalt für den täglichen Einsatz fragen sich viele Nutzer, ob die neuen Web-Tools auch den Bestimmungen des Datenschutzes folgen.
Wie funktioniert Künstliche Intelligenz?
KI-gestützte Lösungen können autark bestimmte Aufgaben lösen und das später ganz ohne menschliches Zutun. So eignet sich ChatGPT oder auch Gemini (ehemals Google Bard) zum Beispiel dazu, Fragen zu beantworten, Artikel zu verfassen sowie Texte zusammenzufassen oder zu übersetzen.
Damit die KI-Systeme so intuitiv funktionieren, wie wir es kennen, werden sie zunächst „angelernt“. So werden öffentlich verfügbare Informationen wie bspw. aus dem Internet verwendet, um ein Ergebnis bei der Recherche nach einem spezifischen Thema zu erhalten.
Bereits hier kann es zu negativen Berührungspunkten kommen, da unter Umständen Informationen berücksichtigt werden, die schlichtweg falsch oder diskriminierend sind. Auch die Verwendung von personenbezogenen Daten beeinträchtigt den Datenschutz (DSGVO).
Was ist also bei der Nutzung von KI datenschutzrechtlich zu beachten?
Der Einsatz eines KI-gestützten Systems wie ChatGPT muss in Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Vorgaben beachtet werden. Da es bislang noch nicht allzu konkrete Leitlinien in diesem Kontext gibt, birgt die Nutzung eines offenen Systems ein gewisses Risiko.
Wer diesem vorbeugen will, sollte von vornherein keine personenbezogenen oder sonstigen schützenswerten Daten verarbeiten lassen. Dies lässt sich bspw. bewerkstelligen, wenn diese Art von Informationen zuvor aus dem Text, der mittels KI übersetzt werden sollte, entfernt werden.
Immer ist dieser Vorenthalt von Daten aber nicht möglich. So sind Chatbots auf bestimmte Angaben angewiesen, damit sie so wie gewünscht funktionieren.
Fazit: Weglassen ist keine Alternative
Künstliche Intelligenz könnte unsere Lebensqualität einschneidend verändern und bei der Bewältigung weltweiter Herausforderungen wie Klimawandel oder Gesundheitskrisen behilflich sein.
Für den Hausgebrauch im privaten Umfeld ist sie zwar alles andere als unbedenklich, jedoch erleichtern viele KI-gesteuerte Gadgets schon heute unseren Alltag. Jeder kann selbst entscheiden, ob und welche Daten er einer systemgesteuerten Anwendung preisgeben möchte.
Wer KI im Unternehmensbereich einsetzt, muss sich mit einer Intransparenz hinsichtlich des Datenschutzes bewusst sein. Die Kontrolle, was mit personbezogenen Daten passiert, wer Zugriff darauf hat, wie lange sie gespeichert werden etc. ist äußerst schwierig und nicht immer gewährleistet.
Stand Juni 2023: Mit einer eindeutigen Mehrheit hat das Europäische Parlament eine neue Verordnung zu Künstlicher Intelligenz beschlossen. Mit dem KI-Gesetz verfolgt die EU das Ziel, die Risiken von KI-Systemen einzudämmen. Das Inkrafttreten der Verordnung ist jedoch frühestens 2026 zu erwarten.
Um die Nutzung von Künstlicher Intelligenz bis dahin im Unternehmen DSGVO-konform zu halten, sollten vor dessen Nutzung unbedingt den Rat eines Datenschutzexperten einholt werden.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Der AI Act als Vorschlag für ein europäisches Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) – https://artificialintelligenceact.eu/de/
Welche Beispiele künstlicher Intelligenz gibt es?
KI begegnen wir nicht erst seit gestern. Sie ist heutzutage bereits vielfach im privaten wie auch beruflichen Umfeld im Einsatz.
In den folgenden Bereichen und Funktionsweisen wird KI bereits eingesetzt:
- Apps zur Gesichtserkennung bei unseren Smartphones
- Algorithmen bei Suchmaschinen und Social Media
- Smart Home-Geräte
- Digitale Sprachassistenten wie Alexa und Siri
- In Unternehmensbereichen wie Call-Center, Bankwesen oder Service/Support
- Automomes Fahren u.v.m.
FAQ zum Thema
Was ist Künstliche Intelligenz?
Künstliche Intelligenz (KI) imitiert menschliche kognitive Fähigkeiten, indem sie Informationen aus Eingabedaten erkennt und sortiert. Diese künstliche Intelligenz kann auf programmierten Abläufen basieren oder durch maschinelles Lernen erzeugt werden.
Ist Künstliche Intelligenz DSGVO konform?
Insbesondere die Grundsätze der Datenverarbeitung gem. Art. 5 DSGVO sind bei der Datenverarbeitung durch KI-Systeme zu berücksichtigen (Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung).
Wie funktionieren ChatGPT und Gemini?
ChatGPT und Gemini (ehem. Google Bard) sind Chatbots, die Künstliche Intelligenz nutzt, um von Nutzern eingegebene textbasierte Nachrichten und Bilder (sog. Input) zu verarbeiten. Die KI-Tools können nicht nur Fragen beantworten, sondern auch Texte erstellen, zusammenfassen, umschreiben, korrigieren und übersetzen (Output).
Sind Chatbots datenschutzkonform?
Unternehmen innerhalb der EU sind grundlegend an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden. Das heißt: Wer ChatGPT oder Gemini (ehem. Google Bard) nutzt, sollte ohne Zustimmung der Betroffenen keine personenbezogenen Daten von Dritten wie Namen oder Adressen eingeben.
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Quellen: via www.keyed.de und www.activemind.de
Bildressource: Copyright Photo by Steve Johnson auf Unsplash
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