Bereits vor einem Jahr, genauer am 14. Mai 2019, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber aus allen Ländern der EU die Arbeitszeiten ihrer Angestellten systematisch aufzeichnen müssen. Nur so ließe sich sicherstellen, dass zulässige Arbeitszeiten nicht überschritten
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