MwSt.-Senkung Konjunkturpaket

MwSt.-Senkung – Segen oder Fluch?

Update vom 29. Juni: Nun ist es offiziell: Die Mehrwertsteuer-Senkung und die weiteren Punkte des „zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes“ können in Kraft treten. Nach Bundestag hat auch der Bundesrat den Plänen zugestimmt.

Was ursprünglich nur für die Ankurbelung des Gastro-Bereiches angedacht war, kommt nun für ALLE:
Eine befristete MwSt.-Senkung zur Stärkung der Binnennachfrage.

Doch kommt das Steuergeschenk auch dort an, wo es soll?

Was beinhaltet das Corona-Konjunkturpaket?

Im Fokus des Corona Rettungspaketes steht die MwSt.-Senkung für das kommende nächste Halbjahr.

Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 beträgt der reguläre Satz statt 19 nur noch 16 Prozent, der ermäßigte Satz statt 7 nur noch 5 Prozent.

Für die Gastronomie folgt indes sogar eine auf ein Jahr befristete Mehrwertsteuerabsenkung für Speisen (Getränke ausgenommen):

Vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 beträgt der reguläre Satz statt 19 nur noch 7 Prozent.

Während Bundestag und Bundesrat der allgemeinen Steuersenkung noch zustimmen müssen, wurde die Steuererleichterung für die Gastronomie bereits am 5. Juni 2020 durchgewunken. Lesen Sie dazu mehr…

Weiterhin wurde beschlossen:

  • Kindergeld-Bonus: Familien erhalten pro Kind 300 Euro. Der Bonus soll in drei Raten gezahlt werden.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bis 2021 bei maximal 40 Prozent gedeckelt.
  • E-Auto-Prämie: Boni für den Kauf klima- und umweltfreundlicher Elektrofahrzeuge werden verdoppelt. Dagegen werden Autos mit hohen Abgaswerten zukünftig höher besteuert.
  • Strompreise: Unternehmen und Bürger sollen bei Energiepreisen entlastet werden.
  • Zukunftspaket: Mehr Geld für Forschung und Modernisierung bei Digitalisierung, Kommunikation, Hightech sowie Klima- und Energiewende.
  • Gesundheit: Verstärkte Eigenproduktion für wichtige Medizinartikel, Aufbau einer nationalen Notfallreserve für künftige Pandemien; sowie: Milliardeninvestitionen in Krankenhäuser.
  • Ausbildung: Unternehmen erhalten Prämien für Ausbildungsplätze.
  • Entschuldung: Insolvenzverfahren sollen auf drei Jahre verkürzt werden.
  • Kunst & Kultur: Für Kunst und Kultur soll es ein eine Milliarde Euro umfassendes Hilfsprogramm geben.
  • Erziehung & Bildung: Der Bund fördert den Ausbau von Kindergärten, Kitas und Krippen. Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt.

Weitere Informationen zum Konjunkturpaket erhalten Sie auf den Webseiten der Bundesregierung.

Was spricht für die großzügige Finanzspritze und was dagegen?

Verbraucherseite:
Zunächst soll die Steuersenkung bewirken, dass Verbraucher in den kommenden sechs Monaten verstärkt Investitionen tätigen. Dies soll sich vor allem bei teuren Anschaffungen wie Autos oder Möbeln bemerkbar machen.

Jedoch ist bereits jetzt unklar, ob alle Händler die Ersparnis auch wirklich an ihre Kunden weitergeben. Vielmehr wird vermutet, dass viele Unternehmen die MwSt.-Senkung nutzen, um ihre Margen zu erhöhen bzw. die während der Coronakrise entgangenen Gewinne nachzuholen.

Obwohl bereits einige Großhändler zugesichert haben, die Preissenkung an ihre Kunden weiterzugeben, werden wohl nicht alle die Idee der Bundesregierung mittragen. Wer kann es den vielfach wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen auch verdenken. Bleibt dennoch die Hoffnung, dass die Mehrheit der Verkäufer dem Grundgedanken folgt.

Unternehmerseite:
Aber nicht nur für die Verbraucher kann die Mehrwertsteuer-Senkung zum Bumerang werden. Schließlich müssen alle Abrechnungssysteme kurzfristig für die MwSt.-Anpassung im Juli fitgemacht werden.

Softwaresysteme, die bislang noch keine automatische Änderung des Mehrwertsteuersatzes zulassen, müssen jetzt unter zeitlichem Hochdruck angepasst werden. Außerdem müssen die Applikationen zum 1. Januar 2021 auch wieder reversiert werden.

Hinzu kommt die Anpassung sämtlicher Preislisten, Online-Verzeichnisse wie Websites oder Webshops sowie aller Dokumente mit MwSt.-Angaben. Ein enormer Zeit- und Personalaufwand, der sich am Ende ggf. dann doch nicht rechnet. Schließlich müssen zur Wartung von Software & Co. oftmals auch noch Drittanbieter beauftragt werden. Die Spirale der Mehrkosten dreht sich weiter…

Anpassbare Software – Agieren statt Reagieren

Es fängt oft bereits im Kleinen an.

Wer vorzeitig auf eine Software setzt, mit der man bestimmte Parameter wie etwa den regulären MwSt.-Satz jederzeit beliebig anpassen kann, ist für Krisen dieser Art gewappnet. Ob bei einem Währungswechsel oder zukünftigen Mehrwertsteueränderungen, statische Systeme verursachen im Nachhinein einen ungewollten und unkalkulierbaren Mehraufwand.

Softwareprogramme wie unsere ERP-Software wave sollten daher immer flexibel auf neue Marktsituationen reagieren können.

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Quelle: via Spiegel online, Waz.de

Bildressource: Copyright Photo by Christian Dubovan on Unsplash

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