Ab Juli 2021: Einfuhrumsatzsteuer ohne Freigrenze
Ab 1. Juli 2021 steht neben der Neuregelung für den Online-Handel eine weitere wichtige Gesetzesänderung an.
Bislang galt beim Import von Waren außerhalb der EU mit einem Wert unter 22 Euro eine Freigrenze. Diese Freigrenze entfällt nun. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird theoretisch dann bereits ab einem Warenwert von einem Cent wirksam.
Faktisch werden aktuell noch Kleinbeträge bis zu 5 Euro nicht erhoben. In Zukunft sinkt diese Grenze dann auf 1 Euro.
Änderung der Zollverordnung … „(1) Einfuhrabgaben im Sinne des § 1 Absatz 1 des Zollverwaltungsgesetzes werden nicht erhoben und auch nicht buchmäßig erfasst, wenn sie 1. bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro weniger als 1 Euro betragen, 2. im Reiseverkehr weniger als 3 Euro betragen, 3. sonst weniger als 5 Euro betragen.“
Siehe auch §23, Abs. 1 der Zollverordnung (ZollV), via PaketDa!
Was genau versteht man unter Einfuhrumsatzsteuer?
Als Einfuhrumsatzsteuer, auch Einfuhrsteuer genannt, wird eine Abgabe bezeichnet, die für die Einfuhr von Waren aus einem Land außerhalb der EU anfällt. Sie ist von Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen zu zahlen und entspricht in etwa der Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer, die beim Handel innerhalb der EU anfällt.
Ebenso wie die Umsatzsteuer wird die Einfuhrsteuer üblicherweise in Höhe von 19% erhoben. Für manche Produkte wie Lebensmittel gilt aber der bekannte, ermäßigte Steuersatz von 7%. Neben dem Steuersatz wird aber zusätzlich auch noch ein Zollwert bestimmt, der sich aus dem Wert der Ware und den anfallenden Transportkosten ermittelt. Zusammen mit ggf. hinzukommenden Abgaben für den Zoll und der Verbrauchssteuer ergibt dies die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer.
Ein Beispiel:
Sie kaufen im Ausland ein Notebook in Höhe von 5.000 Euro, hinzukommen 50 Euro für den Versand. Der Zollwert beläuft sich somit auf 5.050 Euro. Für Notebooks und Tablets liegt der Zollsatz bei 0 Prozent, sodass ausschließlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent anfällt. Daraus ergeben sich Einfuhrabgaben von 960 Euro. So sind für den Laptop samt EUSt insgesamt Kosten in Höhe von 6.010 Euro tragen.
Warum wurde die EU-Umsatzsteuer reformiert?
Die Gesetzesänderung wird von der EU damit begründet, dass Versandhändler außerhalb der Wirtschaftsgemeinschaft steuerlich nicht bessergestellt werden sollen. Man hofft, damit den Binnenmarkt zu stärken und gleichermaßen den Mehrwertsteuerbetrug wirksamer zu bekämpfen.
Infolgedessen wird ab Juli nun für jede Sendung, die Sie als ein Selbständiger, Unternehmen oder privater Haushalt mit Wohn- bzw. Firmensitz im EU-Raum importieren, eine Zollanmeldung erforderlich. Auf deren Grundlage wird dann die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Könnte die Einfuhrsteuer für den Käufer umgangen werden?
Theoretisch ist für ausländische Verkäufer das „One Stop Shop“-Verfahren (OSS) eine gute Option, damit ihre Kunden keine Einfuhrsteuer zahlen müssen. Die Verkäufer entrichten über das OSS-Verfahren ihre Steuern direkt an das Finanzamt. Im Umkehrschluss müsst der Paketdienst kein Extra-Entgelt mehr vom Kunden kassieren. Es kann für Lieferungen bis zum Wert von 150 Euro angewendet werden.
Das Verfahren Import-One-Stop-Shop ist eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und richtet sich an Unternehmer, die von aus dem Drittlandsgebiet importierte Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 Euro an Privatpersonen veräußern.
via Bundeszentralamt für Steuern
FAQ zum Thema
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer wird neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern durch die deutsche Zollverwaltung erhoben.
Wann wird die Einfuhrsteuer fällig?
Der Steuer unterliegt die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland in das Inland oder die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg.
Wie hoch ist die Besteuerung?
Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich der Zollwert.
Gibt es Steuerbefreiungen bei der Einfuhr?
Von der Erhebung befreit sind grundsätzlich alle Gegenstände, deren Lieferung auch im Inland keiner Umsatzsteuer unterliegt. Eine Auflistung erhalten Sie unter zoll.de.
Gibt es die Möglichkeit einer Steuererstattung?
Als Unternehmen können Sie die Einfuhrsteuer bei Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen. Ausgeschlossen davon sind Aufwendungen privater Natur, gleichwie Ausgaben von Kleinunternehmern, die an sich keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
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Quellen: via Mobilitätsmagazin, Zoll.de und Lexoffice.de
Bildressource: Copyright Photo by frank mckenna on Unsplash
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