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Kassengesetz 2020 – was ändert sich

Startseite|Aktuelles|Kassengesetz 2020 – was ändert sich

04
Mai, 2020
Von SOFTWEAVER
Kassengesetz 2020 – was ändert sich
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Neben der Belegausgabepflicht (allgem. auch als Bonpflicht bezeichnet) werden mit dem „neuen“ Kassengesetz in diesem Jahr noch weitere Änderungen relevant.
 

Was beinhaltet das Kassengesetz?

Bereits 2016 wurde das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet.

Im Kern soll die Abgabenverordnung (AO) eine Einflussnahme auf elektronische Aufzeichnungen mithilfe technischer Mittel verhindern. Ab Januar dieses Jahres besteht daher die Pflicht, mt Hilfe von zertifizierten Sicherheitseinrichtungen Manipulationen unmöglich zu machen.

Weiterhin wurde die Belegausgabepflicht eingeführt, die selbst für Kleinstunternehmen und Einzelhändler jeder Art gilt.
 

Was ändert sich durch die neue Abgabenverordnung?

Sowohl Kassensysteme und Registrierkassen als auch deren Software müssen den neuen Anforderungen gerecht werden.
 

  • Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen den jeweiligen Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfassen.
  • Die Systeme müssen mit zertifizierten Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sein. Diese bestehen aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle.

 
Ausgenommen von diesen zwei Bedingungen sind nur: Altsysteme, die aus technischen Gründen nicht nach § 146b aufrüstbar sind. Bzw., Sie haben das System nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 erworben und das System entspricht den Anforderungen des BMF-Schreiben vom 26.11.2010.
 
Zusammengefasst,
 

  • Kassensysteme müssen über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen.
  • Bonpflicht zur Ausgabe eines gedruckten Belegs über aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle – beispielsweise auf Kassenrollen.
  • Grundsätzlich sind Buchungen und sonst erforderliche Aufzeichnungen einzeln und vollständig zu erfassen.
  • Elektronische Aufzeichnungssysteme sind dem Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme zu melden.
  • Kassennachschau: § 146b AO ermächtigt das Finanzamt, die Einhaltung des Gesetzes durch unangemeldete Kontrollen und Testkäufe zu überprüfen.

 
Lesen Sie auch:Kas­sen­ge­setz für mehr Steu­er­ge­rech­tig­keit (Website des BMF zum Kassengesetz)

 
_
Quelle: via Rollenland Blog

Bildressource: Copyright Photo by Blake Wisz on Unsplash

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