Rückkehr zu 19% – so gelingt der Mehrwertsteuer-Umstieg
Die diesjährige MwSt.-Senkung auf 16% war für das ein oder anderen Unternehmen kein einfaches Unterfangen. Damit die Rückkehr auf die 19% Mehrwertsteuer (und von 5% auf 7% beim ermäßigten Steuersatz) möglichst problemlos vonstattengeht, haben wir im Folgenden einige Tipps zusammengestellt.
Ausgenommen von der Umstellung zum 1.1.2021 sind derzeit noch alle Restaurant- und Hotelbetriebe, die bis zum 30.6.2021 weiterhin mit den gesenkten Steuersätzen agieren können. Für sie gelten auch nach dem 1. Januar 7% Mehrwertsteuer statt den regulären 19% auf Speisen und Getränke.
Eine genaue Übersicht für die Steuerregelungen in der Gastronomie hat die Germania Steuerberatungsgesellschaft zusammengestellt.
Welche Aufgaben und Ressourcen sind betroffen?
Zunächst gilt es zu prüfen, welche Bereiche von der Umstellung betroffen sind. Von der Änderung betroffen sind in jedem Fall Einstellungen
- … in Ihrer Buchhaltungssoftware oder Ihrem Warenwirtschaftsprogramm,
- … zur Software zum Betrieb einer elektronischen Kasse (gesonderte Hardware),
- … zur Software zum Betrieb einer PC-Kasse,
- … für die Preisanzeige und -berechnung für einen angebundenen, eigenen Online-Shop
- … für die Preisanzeige bei Dritt-Verkaufplattformen wie amazon, eBay oder Weiteres
Darüber hinaus müssen geprüft und ggf. ebenfalls angepasst werden:
- … Preisanzeigen und Preisetiketten (Stichwort: Warenauszeichnung) mit MwSt.-Auszeichnung,
- … Preislisten für Ihren Vertrieb und Verkauf,
- … Produktdatenblätter und -broschüren,
- … Wartungsverträge und AV-Verträge mit Drittanbietern und externen Dienstleistern, etc.
Rechtzeitig Termine mit Dienstleistern vereinbaren
Können Sie Ihre Software nicht selbst umstellen, empfehlen wir, den oder die verantwortlichen Dienstleister rechtzeitig zu kontaktieren. Gerade zum Jahresende gibt es zeitliche Engpässe, die ungewollt in einer verspäteten Umstellung enden könnten. Bedenken, Sie, dass Sie nicht der einzige Unternehmer sind, der ggf. Unterstützung bei der Mehrwertsteuer-Umstellung braucht.
Sollte die MwSt.-Senkung wider Erwarten über den Stichtag des 31.12.2020 verlängert werden, schützt indes ein Ausschluss für eine Zahlungsverpflichtung, wenn der Termin zur Umstellung erst später zustande kommen sollte.
Handling bei Offenen Aufträgen
Natürlich wäre es wünschenswert, alle unerledigten Arbeiten noch in diesem 16% MwSt.-Jahr abzuschließen.
Können Sie das Ende von Projektarbeiten jedoch nicht genau prognostizieren, gilt für die Abrechnung der erbrachten Leistungen bis zum 31.12.20 der reduzierte Steuersatz von 16% und ab dem 1.1. des Folgejahres der reguläre neue, alte 19% MwSt.-Satz.
Beispiel 1: Sie haben im November dieses Jahres einen Auftrag über 2.500 Euro erhalten, der im Januar 2021 abgeschlossen wird. Es müssen folglich in der Rechnung 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen werden, weil die Leistung im Januar des Folgejahres als ausgeführt gilt.
Beispiel 2: Sie haben im Oktober einen Auftrag über netto 5.000 Euro erhalten, der noch im Dezember 2020 abgeschlossen wird. Die Rechnungsstellung erfolgt aber erst im Januar 2021. Es müssen folglich in der Rechnung 16 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen werden, weil der Zeitpunkt der Rechnungsstellung unerheblich ist.
Aufgaben und Zuständigkeit
Stellen Sie sicher, dass die Umstellung der Mehrwertsteuer reibungslos erfolgen kann. Dazu empfiehlt es sich, vorzeitig Mitarbeiter mit Aufgaben und Zuständigkeiten zu betrauen. Je nach Umfang der Umstellungsmaßnahmen bietet es sich sogar an, interne Workshops und Schulungen zu organisieren, um optimal vorbereitet zu sein.
In eigener Sache
Unseren wave ™ Kunden empfehlen wir zum Zeitpunkt der Umstellung ein aktuelles Programmupdate einzulesen. Mit Hilfe des MwSt.-Änderungsassistenten können Sie eigenständig Bruttopreise neu ermitteln, Artikelstammdaten aktualisieren und FIBU-Konten nach Bedarf zuordnen.
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Quelle: via DHZ Deutsch Handwerks Zeitung
Bildressource: Copyright Photo by Jonas Leupe on Unsplash
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