Arbeitszeit Erfassung Pflicht

Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht

 
Bereits vor einem Jahr, genauer am 14. Mai 2019, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber aus allen Ländern der EU die Arbeitszeiten ihrer Angestellten systematisch aufzeichnen müssen. Nur so ließe sich sicherstellen, dass zulässige Arbeitszeiten nicht überschritten werden.

Update 21. März 2021: Bis heute gibt es in Deutschland kein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung. In vielen Betrieben wird die Arbeitszeit daher nach wie vor nicht erfasst. Da die Bundesregierung sich über die Sachlage noch uneins ist, bleibt die Situation für die Unternehmen unsicher. Inzwischen gibt es mehrere erstinstanzliche Urteile, die Arbeitgeber(innen) in der Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit sehen.

Lesen Sie hierzu auch den Beitrag des ZDF: Kommt die Pflicht zur Stechuhr?

 

Worin besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

Verpflichtende, strukturierte Erfassung aller anfallenden Arbeitszeiten, inkl. der Pausen und Überstunden.

 
Bislang galt bereits: Die werktäglich über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit muss erfasst werden. Zudem müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit von Berufskraftfahrern sowie Minijobbern dokumentiert werden.
 

Digitale Zeiterfassung statt Stechuhr?

Ob die konventionelle Dokumentation der Arbeitszeiten mit einem Stundenzettel, einer mobilen App oder mittels Zeiterfassungstemrminal erfolgt, ist derzeit (noch) freibleibend. Die Möglichkeiten Arbeitszeiten zu erfassen, wurden vom EuGH bewusst offen gelassen, um auf die nationalen Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten Rücksicht zu nehmen.

Zur Auswahl stehen bspw.:
 

  • App für die Zeiterfassung, damit man auch von unterwegs aus Zeiten dokumentieren kann.
  • Projektbasierte Zeiterfassung, damit man nicht nur die Zeiten erfassen kann, sondern sogar Auswertung von Baustellen, Kundenbesuchen usw. vornehmen kann.
  • Standortbezogene Zeiterfassung, um den verschiedenen Kunden genau nachweisen zu können, dass man vor Ort war und gearbeitet hat.

 

Wann wird die Zeiterfassung verpflichtend?

Da sich das neue Gesetz zur Arbeitszeiterfassung zunächst an die Länder der Europäischen Union richtet, sind diese nun verpflichtet, das Urteil möglichst zeitnah umzusetzen. Derzeit reicht die rechtliche Grundlage der bestehenden Gesetze zur Umsetzung des EuGH-Urteils noch nicht aus.
 
Weitere Informationen zur Produktlösung in wave: Modul „Personalzeiterfassung“.

 
_
Quelle: via crewmeister.com, Bund Verlag sowie zdf.de

Bildressource: Copyright Photo by Luke Chesser on Unsplash

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert