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Die Bundesregierung hat jüngst die Einführung eines nationalen Gesetzes zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt bei Lieferketten beschlossen.
Das so genannte Lieferkettengesetz soll ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen gelten, ab 2024 dann auch für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen.
„Die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit darf nicht zur Grundlage einer globalen Wirtschaft und unseres Wohlstandes werden.“
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller
Was das Lieferkettengesetz regelt
Ziel ist es, die Unternehmen verstärkt in ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu nehmen. Dazu gehört, dass sie menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen.
Auch der Umweltschutz wird im Entwurf des Gesetzes bedacht, besonders dann, wenn Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe beitragen.
Zu den im Entwurf genannten Risikofelder zählen:
- Zwangsarbeit
- Kinderarbeit
- Diskriminierung
- Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit
- Problematische Anstellungs- und Arbeitsbedingungen
- Verstöße gegen umweltbezogene Pflichten
Auf was müssen sich Unternehmen zukünftig einstellen?
Bislang galt nur eine Berichterstattungspflicht über Maßnahmen zur Einhaltung von Menschenrechten innerhalb der Lieferketten vor. Nach dem neuen Gesetzesentwurf bestehen nun weitere Pflichten.
Unternehmen müssen dabei folgende Maßnahmen umsetzen:
- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden
- Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen
- Risikomanagement (inkl. Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
- Beschwerdemechanismus einrichten
- Dokumentation und Berichterstattung
Was können Unternehmen tun, um die neuen Richtlinien umzusetzen?
In der Praxis stellt sich die Frage, wie Kontrollmaßnahmen in den Lieferketten umgesetzt werden könnten. Zum einem müssen die eigenen Kontrollmechanismen und -möglichkeiten innerhalb des Unternehmens geprüft werden. Zum anderen könnte eine Zertifizierung der Lieferanten, zum Beispiel nach ISO 37301 (Compliance Management Systeme), Klarheit schaffen.
FAQ zum Thema
Was sind Lieferketten?
Wann kommt das Lieferkettengesetz?
Warum brauchen wir ein Lieferkettengesetz?
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Quellen: via www.reguvis.de, Bundesregierung.de und Haufe
Bildressource: Copyright Photo by Reproductive Health Supplies Coalition on Unsplash