Etwas mehr als ein Jahr ist die Datenschutzgrundverordnung DSGVO nun in Kraft. Führen Sie ein Unternehmen ab einer Größe von zehn Mitarbeitern, waren Sie demnach ab dem 25. Mai 2018 dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen bzw. einzustellen. Da gerade kleinere Unternehmen mit der aufe