Wird E-Rechnung für alle verpflichtend?
Über das Inkrafttreten des E-Rechnungsgesetzes (E-Rechnungen steht für elektronische Rechnungen) hatten wir bereits vor einiger Zeit berichtet. Demnach sind seit 2020 Lieferanten des Bundes verpflichtet (E-Rechnungsgesetz), Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz zu übermitteln.
Wenn es nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums (BMF) geht, sollen in Zukunft alle B2B-Umsätze auf das elektronische Rechnungsformat umgestellt werden. Darüber hinaus ist auch ein Meldesystem angedacht, mit dem die elektronischen Rechnungen digital eingereicht werden. Ziel ist es, den Umsatzsteuerbetrug in Deutschland weiter einzudämmen.
Alle Unternehmen wären betroffen
Nicht nur die Lieferanten der öffentlichen Hand, sondern alle kleinen Betriebe wie Großunternehmen wären von den aktuellen Plänen des BMF betroffen. Papierrechnungen oder Rechnungen im Standard-PDF-Format würden dann nicht mehr ausreichen, um B2B-Umsätze auszuzeichnen.
Auf Basis der ViDa-Initiative – „VAT in the Digital Age“ („ViDA“) – sollen statt dessen die Umsatzsteuersysteme der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gestärkt und somit widerstandsfähiger gegen Betrug gemacht werden. Das vorgeschlagene Umsetzungspaket beinhaltet drei Säulen:
- Ein elektronisches Meldesystem für Einzeltransaktionen auf Basis einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen,
- Änderungen in der mehrwertsteuerlichen Behandlung der „Plattformwirtschaft“*
und - einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung in der EU anstatt der momentanen Mehrfach-Registrierung.
Derzeit befragt das BMF die Unternehmensverbände zu den geplanten Umstellungen zum strukturierten Rechnungsformat. Das bereits angesprochene Meldesystem wird indes noch nicht diskutiert.
Was bringt das elektronische Meldesystem?
Mit dem Meldesystem sollen sowohl für die nationalen als auch die grenzüberschreitenden B2B-Umsätze nur bestimmte Rechnungsdaten (sog. Meldedaten) zu ihren im Inland steuerbaren Umsätzen übermittelt werden. Eine Übermittlung der vollständigen Rechnung an die Steuerbehörden zur inhaltlichen Überprüfung, noch vor der Weiterleitung an den Rechnungsempfänger, ist nicht vorgesehen.
Die Vorgehensweise des Meldeprozesses wäre demzufolge:
- Der Austausch der Rechnungsdatenkönnte erfolgt entweder über eine staatliche E-Rechnungs-Plattform oder über private Plattformen erfolgen, die die Anforderungen der Verwaltung zur sicheren Übermittlung erfüllen.
- Im nächsten Schritt prüft die Plattform des Rechnungserstellers die Korrektheit und Vollständigkeit. So müssen beispielsweise alle Pflichtangaben enthalten sind.
- Anschließend werden die Meldedaten aus der E-Rechnung an das staatliche Portal (Annahme-Portal) übermittelt und die eigentliche E-Rechnung im Auftrag des Rechnungserstellers an die Plattform des Rechnungsempfängers versandt.
- Im Moment des Rechnungsaustausches erfolgt zeitgleich die Übermittlung der Meldedaten an die Finanzverwaltung.
Der beschriebene Prozess soll möglichst in Echtzeit erfolgen, so die aktuellen Planungen. Um dieses Ziel zu erreichen ist eine Meldefrist von maximal zwei Tagen für Eingangs- und Ausgangsrechnungen angedacht. Zusammenfassende Meldungen in Folge von Sammelrechnungen würden damit zukünftig überflüssig werden.
Weitere Informationen zum Theme E-Rechnung finden Sie z.B. beim Verband Elektronische Rechnung.
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Quellen: via IHK Darmstadt
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* Plattform-Betreiber stellen die Infrastruktur für Transaktionen zur Verfügung und gewährleisten deren ordnungsgemäße Nutzung durch die Teilnehmer.
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