SEPA 3.0 kommt ab November 2016

 

Nachdem SEPA (Single Euro Payments Area) spätestens im März dieses Jahres die länderspezifischen Bankleitzahlen und Kontonummern abgelöst hat, plant die deutsche Kreditwirtschaft ab November 2016 erneut einige Anpassungen. Dann wird die Version SEPA 3.0 zur Spezifikation der Datenformate für den SEPA Zahlungsverkehr gültig. Insbesondere das Lastschriftverfahren erhält dadurch maßgebliche Veränderungen.

 

Was ändert sich durch SEPA 3.0?
  1. Mit der Version 3.0 zum SEPA-Zahlungsverkehr (DFÜ) erfolgt nun eine konsequente Weiterentwicklung.
  2. Das COR1-Verfahren wird wegfallen – CORE übernimmt die Funktionalität von COR1.
  3. Ebenfalls entfällt zukünftig die Unterscheidung zwischen Erst- und Folgelastschrift. Die Vorlaufzeit wird somit auf maximal zwei Wochen festgelegt. Der Ausführungstermin darf demnach maximal zwei Wochen nach dem Erstellungsdatum liegen.
  4. Mit dem Wechsel wird von nun an die Dateistruktur im PAIN 001-Format unterstützt, statt wie bisher PAIN 003 in Deutschland. Hier sind wir, die SOFTWEAVER GmbH, als Softwarehersteller gefragt und haben bereits die ersten Anpassungen angestoßen.
  5. Nationale Schecks werden ab dem 21. November 2016 als XML-Daten über das SEPA-Clearingverfahren der Bundesbank ausgetauscht und werden auf das IBAN-/BIC-Verfahren umgestellt. Alte Schecks mit Kontonummer und BLZ werden weiterhin angenommen und können noch verbraucht werden. Für eine schnelle Bearbeitung wird empfohlen, ab 21. November 2016 Schecks nur noch mit IBAN auszustellen. Vor dem Stichtag ist es nicht zulässig, Schecks mit IBAN in Umlauf zu bringen.
  6. Die Mandatsreferenz erlaubt mit dem neuen Schema auch Leerzeichen. Dennoch ist zu empfehlen, Leerzeichen in der Mandatsreferenz dennoch nicht beim Lastschrifteinzug zu verwenden, da es beim Abgleich von hinterlegten Mandaten oder Mandatsweisungen zu Unstimmigkeiten kommen könnte. Ergänzend zu der Verwendung von Sonderzeichen wird eine Beschränkung von Schrägstrichen eingeführt. Referenznummern und Kennungen dürfen nicht mit Schrägstrich „/“ beginnen oder enden. Des Weiteren dürfen keine zwei Doppelschrägstriche „//“ verwendet werden.
  7. Bereits seit Febraur 2016 gilt das IBAN-only Verfahren im gesamten EWR (Europäischen Wirtschaftsraum).

Weitere Spezifikationen und Downloadformate zum überarbeiteten DFÜ-Abkommen (Version 3.0 der Anlage 3) finden Sie auf der Website der Deutschen Kreditwirtschaft.

Natürlich wird es auch dieses Mal wieder Übergangsfristen geben, bis die neue SEPA-Version in Kraft tritt. Die meisten Banken planen derzeit, die Anpassung zu SEPA 3.0 ab dem 20.11.2016 zu unterstützen. Bis zum 19. November ist nach wie vor die Version 2.9 inkl. der Schemadateien gültig.

 

Bildressource: Copyright iStockphoto, © goa_novi, Bild-ID 33081600, Quelle: http://www.ebics.de/index.php?id=77

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