Empfängerprüfung ab Oktober bei Banken erforderlich
Die Empfängerprüfung ist eine neue Sicherheitsmaßnahme, die durch die Umsetzung europäischer Richtlinien in Deutschland eingeführt wurde. Banken sind von nun an verpflichtet, bei Überweisungen den angegebenen Namen des Empfängers mit der hinterlegten IBAN abzugleichen. Ziel ist es, Betrug und Fehlüberweisungen zu verhindern.
Haben Kundinnen und Kunden bis zum festgesetzen Stichtag noch nicht rechtzeitig zugestimmt, könnten bestimmte Online-Banking-Funktionen oder Überweisungen eingeschränkt sein.
Was bedeutet die Empfängerprüfung?
Bei jeder Einzelüberweisung und Echtzeitüberweisung wird ab Oktober geprüft, ob der angegebene Name des Empfängers mit dem bei seiner Bank hinterlegten Namen zur IBAN passt.
Bei Sammelaufträgen, z. B. Firmen mit mehreren Überweisungen in einem Auftrag, ist der Abgleich noch optional – Firmenkunden können wählen, ob sie sich für (Opt-in) oder gegen (Opt-out) die Prüfung entscheiden.
Warum ist eine Zustimmung nötig?
Die Empfängerprüfung darf nach geltendem Recht nur durchgeführt werden, wenn der Kunde zustimmt – daher fordern viele Banken eine ausdrückliche Zustimmung von ihren Kunden. Wenn diese Zustimmung nicht bis zum Stichtag vorliegt, könnten Überweisungsfunktionen im Online-Banking eingeschränkt oder verweigert werden. Die Frist ist nicht willkürlich: der Stichtag korrespondiert mit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Zahlungsverkehrsregeln.
Weitere zentrale Änderungen im Zahlungsverkehr ab November
Neben der Empfängerprüfung werden ältere Datenformate abgeschaltet. Ab 23. November 2025 gelten z. B. neue Standards für Kontoauszugsinformationen: alte SWIFT-Formate (MT940, MT942) und veraltete CAMT-Versionen werden eingestellt. Zukünftig wird auf CAMT-Standards (Version 08) umgestellt.
Die Formate MT940 und MT942 für elektronische Kontoauszüge werden dabei durch die neueren camt-Formate (camt.053 und camt.052) ersetzt. Dies geschieht im Rahmen der SEPA-Umstellung auf den internationalen Standard ISO 20022, der strukturierte XML-Daten für eine bessere Automatisierung und Datenqualität bietet. Stellen Sie daher Ihre Software bzw. damit verbundene Schnittstellen rechtzeitig auf die aktuellen CAMT-Formate um, damit Sie weiterhin Kontoauszüge digital verarbeiten können.
Spätestens ab kommendem Jahr soll der neue CAMT-Standard relevant sein. Ab November 2026 dürfen dann unstrukturierte Adressen im SEPA-Raum nicht mehr verwendet werden.
Für Zahlungen mit Sammelaufträgen gilt außerdem: nach einem erfolgreichen Namensabgleich muss der gesamte Auftrag freigegeben werden.
Empfehlungen für Kunden
- Zustimmung erteilen: Falls Ihre Volksbank oder Sparkasse eine Aufforderung sendet – stimmen Sie rechtzeitig zu.
- Bank kontaktieren: Fragen Sie nach, wenn Ihnen unklar ist, wie Sie zustimmen sollen (direkt im Online-Banking, schriftlich, Filiale).
- Software prüfen: Wenn Sie Zahlungs- oder ERP-Software wie wave ™ ERP oder wave ™ Warenwirtschaft nutzen, lassen Sie sich bestätigen, dass diese auf dem neuesten Stand ist und die Anforderungen erfüllt.
- Achten Sie auf Kommunikation Ihrer Bank: Lesen Sie Post, E-Mails oder Nachrichten im Online-Banking-Bereich – oft wird dort erklärt, wie die Zustimmung abzugeben ist.
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Quellen: ibeq.com, Bildressource: Foto von Tech Daily auf Unsplash
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