Empfängerprüfung ab Oktober bei Banken erforderlich
Ab dem 5. Oktober 2025 treten im Zahlungsverkehr neue gesetzliche Vorgaben in Kraft. Unter anderem wird eine verpflichtende Empfängerprüfung (im Wesentlichen ein Namensabgleich) eingeführt, mit der Banken prüfen, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Die Empfängerprüfung ist eine n