Data Storage – kürzere Aufbewahrung für digitale Steuerunterlagen
Das Bürokratieentlastungsgesetz III, das im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht wurde, verkürzt die Pflicht zur Aufbewahrung für elektronische Steuerunterlagen von 10 auf 5 Jahre.
Betroffen von der Gesetzesänderung sind alle Unternehmer und Gewerbetreibende in ihrem Umgang mit gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (GoBD) von Rechnungen, Buchungsbelegen, Kontoauszügen, Lohnunterlagen etc.
Worin besteht das Kernproblem?
Trotz fortschreitender Digitalisierung sind wir einer immer größer werdenden Datenflut ausgesetzt. Zwar ist die elektronische Aufbewahrung der Buchhaltungsunterlagen äußerst praktisch, dennoch sammelt sich mit den Jahren eine enorme Menge an Daten an.
Was beinhaltet das neue Gesetz?
Ausgehend von der Digitalisierung wird mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz III, Artikel 3, § 147 auf die wachsenden Veränderungen reagiert.
Hatten Sie bisher noch alle elektronischen Unterlagen bei einem Systemwechsel 10 Jahre archiviert, müssen diese nun nur noch fünf Jahre aufbewahrt werden. Wechseln Sie also von einem anderen Programm auf unsere wave ™ Software müssen Sie Ihre Daten bedeutend kürzer archivieren.
Voraussetzung ist allerdings, dass ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen aufbewahrt wird!
Tipp: Weitere Informationen zu den Fristen für die Aufbewahrung Ihrer Unterlagen finden Sie auch in unseren FAQ.
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Quelle: via lexoffice
Bildressource: Copyright Photo by Florian Krumm on Unsplash
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