Änderungen zur DATEV-Schnittstelle – Festschreibekennzeichen

 

Vor einiger Zeit hatten wir bereits über eine anstehende DATEV-Schnittstelle aufgrund der GoBD-Richtlinien berichtet. Nun folgen nochmals weiterführende Details zur Weitreiche der Änderungen.

Wie man dem DATEV Dokument-Nr. 1080697 entnehmen kann, wird ein neues Festschreibekennzeichen bei Buchungsstapel eingeführt. Das Kennzeichen gewährleistet, dass in DATEV importierte Rechnungsdaten, die durch DATEV oder dem Programm eines anderen Herstellers erstellt wurden, nicht mehr ohne Weiteres geändert werden können. Damit soll der „Unveränderbarkeit von relevanten Daten“ gemäß GoBD entsprochen werden.

Das neue Kennzeichen wird ab der DATEV Version 5.1 voraussichtlich, ab Januar 2016 verarbeitet werden.

 

Was bedeutet dies für unterschiedlichen DATEV Versionen?

 

Postversandformat

Das Postversandformat ist erkennbar an den Dateiendungen „EV01“ oder „ED00001“.

Dieses Format wird von DATEV nicht mehr angepasst und läuft in den kommenden Jahren aus! Ab dem Jahreswechsel 2017/2018 wird ein Datenimport nicht mehr möglich sein. Es wird daher empfohlen, auf eine aktuellere Softwareunterstützung, z.B. DATEV-Format, umzusteigen.

 

DATEV-Format

Das DATEV-Format ist erkennbar an den Dateiendungen „*.csv“ und wird um das Festschreibekennzeichen erweitert.

Ab der Version 5.1 wird das Kennzeichen bei DATEV pro-Rechnungswesen-Programmen automatisch exportiert und beim Import berücksichtigt. Ein festgeschriebener Buchungsstapel wird somit nach dem Import automatisch festgeschrieben.

ACHTUNG: Dieses Verhalten gilt zukünftig auch für Exporte von Buchungssätzen aus wave Warenwirtschaft & ERP. Ein Import von Daten mit Festschreibekennzeichen in ältere DATEV Versionen wird somit ausgeschlossen.

Weitere Infos unter: http://www.datev.de/datevformat

 

ASCII-Format

Das ASCII-Format ist erkennbar an den Dateiendungen „*.txt“ bzw „*.csv“ und wird um das Festschreibekennzeichen erweitert.

Ab der Version 5.1 wird das Kennzeichen bei DATEV pro-Rechnungswesen-Programmen automatisch exportiert und beim Import berücksichtigt. Ein festgeschriebener Buchungsstapel wird somit nach dem Import automatisch festgeschrieben.

ACHTUNG: Dieses Verhalten gilt zukünftig auch für Exporte von Buchungssätzen aus wave Warenwirtschaft & ERP. Ein Import von Daten mit Festschreibekennzeichen in ältere DATEV Versionen wird somit ausgeschlossen.

Weitere Infos unter: http://www.datev.de/schnittstellen-rechnungswesen

 

Es besteht übergangsweise die Möglichkeit, über die Nutzungskontrolle (NUKO) – DATEV Programm – die Festschreibung außer Kraft zu setzen. Jedoch wird die Deaktivierung protokollarisch festgehalten und muss ggf. einem Wirtschaftsprüfer begründet werden. Ab dem Jahreswechsel 2017/2018 ist die Festschreibung aber spätestens GoBD-Maßstab. Buchungsstapel, die dann ohne Festschreibekennzeichen importiert werden, werden dann automatisch mit einem Kennzeichen versehen oder es wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben.

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Quelle: DATEV Mitgliederservice, weitere Infos zu GoBD
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