Änderungen Reverse-Charge-Verfahren ab 1.1.2015
Wir hatten bereits berichtet, dass ab dem 01.10.2014 Neuregelungen zum Übergang der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG in Kraft getreten sind. Nun kommt es zu einer Ausweitung auf die Lieferung bestimmter Metalle und Metallerzeugnisse (§ 13b Abs. 2 Nr. 11(neu) UStG). Hintergrund hierbei ist, da
Neues Reverse-Charge-Verfahren gilt ab dem 1.10.2014
Bauleistenden Unternehmen dürfte das Reverse-Charge-Verfahren wohl bekannt sein. Regelt der § 13b Abs. 5 UStG. doch die Übertragung der Steuerschuldnerhaft auf den Leistungsempfänger. Mit dem Beitritt Kroatiens in die EU wurden bereits im Juli dieses Jahres neben der Änderung steuerlicher Vorsch