Elektronische Meldungen für Intrastat ab 1.8.2013 Pflicht
Das E-Government-Gesetz, das am 31. Juli 2013 verabschiedet wurde, hat auch zur Folge, dass die zugelassenen Meldeformen zur Außenhandelsstatistik zukünftig online erfolgen müssen.
Demnach entfallen die bislang verwendeten Vordrucke für Intrastat NE und NV sowie die Datenbereitstellung per CD-ROM. Stattdessen werden die beiden Online-Meldeverfahren IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) und eSTATISTIK.core angeboten. Zudem können Anmelder das kostenlose Datenerfassungsprogramm IDES (Intrahandels-Daten-Erfassung-Software) zur Erstellung von Intrastatmeldungen nutzen.
Vorteil, bei der Online-Anmeldung für Intrastat, unter anderem über IDES, gibt es eine Ausfüllhilfe. Später werden die eingegebenen Daten außerdem einer Vollständigkeits- und Gültigkeitsprüfung unterzogen und können anschließend via Internet an das Statistische Bundesamt übermittelt werden.
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Quelle: IHK Heilbronn
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