Agrar-Service GmbH startet mit Warenwirtschaftssystem wave

 

Anlässlich der anstehenden Betreiberabrechungen wurden gestern bei der Agrar-Service und Hessen GmbH die Arbeiten mit unserem Warenwirtschaftssystem wave ™ aufgenommen.

Das Agrarunternehmen übernimmt diverse Serviceleistungen im Verbandsbereich, unter anderem die Rechnungsstellung zwischen den Betreibern von Biogasanlagen und Landwirten. Mit Hilfe der neuen Verbandssoftware können sie nun durch eine optimierte Rechnungsstellung an den Betreiber einzelne Leistungen der Landwirte verteilen.

Da die Landwirte selbst keine Rechnung stellen, weder an die Agrar-Service GmbH noch an den Betreiber der Biogasanlage, wurde das Abrechnungsverfahren individuell angepasst.

 

Anforderung an das Warenwirtschaftssystem

Zwar hätte man zu den Landwirten, die bereits als Kunde erfasst sind, einfach eine Gutschrift erstellen können. Allerdings würden dann die Kundenumsätze negiert und die Jahresumsatzstatistik verfälschen. Insofern haben die Landwirte tatsächlich Leistungen erbracht. Somit ist Voraussetzung, dass diese zunächst als Einkauf im Warenwirtschaftssystem festgehalten werden.

Darüber hinaus muss unterschieden werden, ob je Mitglied ein MwSt.-Satz von 7,0% oder 10,7%* (optiert) angewendet werden muss.

 

Kundenspezifische Lösung

Als Lösung wurde zunächst eine Abwandlung der Standardbelegart Eingangsrechnung, „Gutschrift EK“ (EK = Einkauf), integriert. Auf diese Weise sind Menge und Umsatz zum Lieferanten (Landwirt) ersichtlich und zusätzlich eigene Belegbausteine für den Belegdruck verfügbar.

Anmerkung: Die Belegbezeichnung „Gutschrift“ ist in diesem Kontext allerdings nur informativ für den Landwirt. Aus buchhalterischer Sicht handelt es sich nicht um eine Rückbelastung.

Zwei neue Artikel zur Steuerung der 7%- und 10,7%-Regelung, zu denen jeweils die Landwirte als Lieferanten hinterlegt werden, sorgen später bei der Belegerfassung für die korrekte MwSt.-Abrechnung.

Besonderer Vorteil dieser Abrechnungsart: Die Agrar-Service und Hessen GmbH kann für jeden Landwirt die erwirtschafteten Umsätze als Kunde und Lieferant separat abrufen.

 

Haben Sie Fragen zu dieser oder anderen kundenspezifischen Softwarelöungen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

 

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* Besonderer Vorsteuerabzug nach § 24 UStG für land- und forstwirtschafliche Betriebe

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