E-INTRASTAT

 

Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst. Die aus den einzelnen Intrastat-Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen.

Mit Hilfe des Exportmoduls E-INTRASTAT (kurz für innergemeinschaftliche Handelsstatistik) können Sie als auskunftspflichtige Person die zur Meldung und Versendung erforderlichen Rechnungsdaten elektronisch an das Statistische Bundesamt übermitteln.

Während man bis 2013 noch Vordrucke zur Versendung bzw. zum Eingang an das Statistische Bundesamt ausfüllen und zusenden musste, wird die Datenübertragung mittlerweile auf elektronischem Weg (E-Intrastat) ausgeführt.

Zur Weitergabe an das Statistische Bundesamt werden aus wave ™ ERP & Warenwirtschaft alle Rechnungsdaten (Versendung-N) bzw. Angaben aus Eingangsrechnungen (Wareneingang) innerhalb eines Zeitraums ermittelt und als INSTAT/XML-Datei bereitgestellt. Die statistische Datenerhebung bezieht sich auf Warenwerte, Gewichte und Umsätze.

 

Wer ist zur Auskunft verpflichtet?

Vereinfacht gilt: Im Versendungsfall ist in der Regel derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt. Entsprechend ist im Eingangsfall grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des UStG tätigt. Jeder Auskunftspflichtige kann sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten, der allerdings in der EU ansässig sein muss, vertreten lassen. Von der Meldepflicht sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von 500.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben. Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde.

Die EU schreibt eine einheitliche Erfassungsquote je Land vor, deswegen kommt es in den einzelnen Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Meldeschwellen. Eine Übersichtstabelle der Werte in den anderen EU-Mitgliedstaaten finden Sie auf der Website der IHK-Darmstadt.

 

Wie erfolgen die Meldungen?

Die Meldungen können nur noch elektronisch abgegeben werden (gem. Gesetz der Förderung der elektronischen Verwaltung sog. E-Government-Gesetz). Der bisherige Vordruck N entfällt und wird durch die Verfahren IDEV (IDES-Software) bzw. eStatistik.core ersetzt. Neu meldepflichtige Unternehmen müssen bereits seit August 2015 elektronisch melden. Zu zahlreichen Fragestellungen hat das Statistische Bundesamt eine Ausfüllanleitung erstellt.

 

Meldeschwellen Intrastat (Stand Januar 2019)

Die Anmeldeschwelle zur Feststellung der Auskunftspflicht je nach Verkehrsrichtung bleibt unverändert: Für die Warenversendung liegt der Wert bei 500.000 Euro und für den Wareneingang bei 800.000 Euro pro Jahr.
Quelle: contradius.de

 

Die wichtigsten Funktionen und Möglichkeiten in der Zusammenfassung:

Standardfunktionen der INTRASTAT-Meldungen
  • Assistent zur Datenübermittlung von Einfuhren und Warenausgängen an das Statistische Bundesamt
  • Belegfreie Bereitstellung einer INSTAT/XML-Datei zur Weitergabe an das Statistische Bundesamt
  • Elektronische Auswertung der relevanten Belegdaten aus dem Rechnungseingang und -ausgang