E-Government-Gesetz (eGovG) kommt

 

Obwohl von Datenschützern und Sicherheitsexperten stark umstritten, hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung nun doch abgesegnet. Das so genannte E-Government-Gesetz eGovG wurde im Juli 2013 erlassen und trat überwiegend am 1. August 2013 in Kraft.

Mit dem Gesetz will der Bund vor allem De-Mail und den neuen Personalausweis (nPA) forcieren und somit die Behördenkorrespondenz erleichtern.

Das Gesetz zielt insgesamt darauf ab, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation sowohl zwischen Bürgern und Verwaltung als auch zwischen den öffentlichen Institutionen zu erleichtern. Bund, Ländern und Kommunen soll es ermöglicht werden, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. So wird etwa die elektronische Bezahlung für Behördenangebote zugelassen.

 

Worum geht es im Diskurs um das eGovG?

Im Zusammenhang mit dem E-Government-Gesetz vs. De-Mail wurde zuletzt insbesondere die sogenannte „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ diskutiert.

Auf der einen Seite steht demnach die „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“, über die der Versender derart verschlüsselt wird, dass nur der Empfänger die lokal entschlüsselte E-Mail lesen könnte. Auf der anderen Seite steht De-Mail mit einer Lösung, bei der zentral ver- und entschlüsselt und anschließend über „sichere Leitungen“ zugestellt würde.

So bliebe mit der De-Mail-Methode das Restrisiko, dass der Provider – wenn auch gesetzlich verboten – beim Verschlüsseln oder Umschlüsseln Daten sichtet.

 

_
Quelle: heise online und DsiN-Blog

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert