Leuchtturm-Thema

ZUGFeRD/XRechnung: Rechnungen werden digital - verbindlich

wave Kunststoff-Verarbeitung
eRechnung

Digitale Rechnungsstellung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 sollen Rechnungen nicht mehr als klassisches PDF-Dokument oder per Brief ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, sonderen in einem strukturierten elektronischen Format (EU-Richtlinie 2014/55/EU).

Wir klären auf, worauf es ankommt und was Sie beachten sollten, damit Sie zukünftig gesetzeskonform E-Rechnungen erstellen, empfangen und versenden können.

Wie funktioniert ZUGFeRD?

1.
PDF / A-3

Hybridformat aus zwei inhaltlich identischen Bestandteilen: einem PDF und einer eingebetteten XML-Datei

2.
ZUGFeRD

Alle Anforderungen gem. §14 des Umsatzsteuergesetzes sind erfüllt.

3.
Lesbarkeit

Datei ist von Menschen und IT lesbar. Die E-Rechnung ist auch am Ende der gesetzl. Aufbewahrungsfrist noch lesbar.

4.
ReWe

Verarbeitung der ein-/ausgehenden E-Rechnungen im Buchhaltungsprogramm.

Historie E-Rechnungen

2010

EU-Richtlinie 2010/45/EU

Vereinheitlichung hinsichtlich Papierrechnungen und E-Rechnungen durch Änderung der gemeinsamen Rechnungsstellungsvorschriften

1. November 2011

Steuervereinfachungsgesetz 2011

§ 14 Abs. 1 und 3 UStG: Neufassung der umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen

2014

EU-/ER-Richtlinie 2014/55/EU

Inkrafttreten: 26. Mai 2014 - Zentrale Richtlinie für die verpflichtende Einführung der E-Rechnung durch öffentliche Auftraggeber

2017

Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU

Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen - Nationale Umsetzung in Deutschland XRechnung als Standard für elektronische Rechnungen in Deutschland verabschiedet - Europäische Norm EN 16931-1

27. November 2018

Umsetzungsfrist für oberste Bundesbehörden

Empfang von XRechnungen für oberste Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes

27. November 2020

Ende Umsetzungsfrist 2014/55/EU

Inkrafttreten der Lieferantenverpflichtung auf Bundesebene

2023

Wachstumschancengesetz

Wachstumschancengesetz wird am 17.11.2023 verabschiedet. Die notwendige Genehmigung des EU-Rates zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht erfolgte bereits am 25.7. 2023.

2025

Wachstumschancengesetz

Ab dem 01.01.2025 beginnt die ausschließliche und verbindliche Nutzung von E-Rechnungen für Unternehmen

Ab Januar 2025 wird in Deutschland die E-Rechnungspflicht für Unternehmen eingeführt. Das bedeutet, dass viele Unternehmen ihre Rechnungen künftig elektronisch ausstellen und versenden müssen. Aber was genau bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen?

Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate (Standard-PDF o.v.) dürfen allerdings nur noch mit Zustimmung des Empfängers versendet werden.

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz kleiner dem o.g. Schwellwert sollen noch bis zum 31. Dezember 2027 sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) ausstellen dürfen.

Ab dem 1. Januar 2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.

Das EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange-Verfahren) soll auch über 2028 hinaus noch weiter genutzt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass ab dem Januar 2028 aus der EDI-Rechnung ein Meldedatensatz gemäß dem Umsatzsteuergesetz korrekt und vollständig extrahiert werden kann.

 

Quellnachweis, u.a. IHK Frankfurt

FAQ zum Thema

Was ist eine elektronische Rechnung?

Die E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. So schreibt es die EU-Richtlinie 2014/55/EU vor.


Da häufig nicht alle Details einer Rechnung als strukturierter Datensatz vorliegen, sind auch sogenannte Hybridformate zugelassen, wie z.B. das ZUGFeRD-Format. Diese Formate bestehen aus einer E-Rechnung plus Bilddatei. Reine, strukturierte Formate sind die bekannten Standards XML und EDI. Im Falle der öffentlichen Verwaltung kommt nun die sogenannte XRechnung hinzu. Um diese Formate lesen zu können, ist ein spezieller Viewer erforderlich.


Was viele beim Thema E-Rechnung missverstehen: Eine reine Bilddatei ohne strukturierte Daten – zum Beispiel ein PDF oder eine eingescannte Papierrechnung, die dann per E-Mail verschickt wird, ist keine elektronische Rechnung.

Gilt eine „PDF (signiert)“ Rechnung als E-Rechnung?
Das Format „PDF (signiert)“ entspricht ab dem 01.01.2025 nicht der Norm EN16931 für elektronische Rechnungen, sondern gilt als eine "sonstige Rechnung".
Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?
Die E-Rechnungspflicht gilt zunächst für Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten. Das bedeutet, wenn du Aufträge von staatlichen Stellen oder Kommunen erhältst, musst du deine Rechnungen elektronisch einreichen. Ab 2025 wird die Pflicht jedoch schrittweise auf weitere Unternehmen ausgeweitet.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Sonstige Rechnungen können noch ausgestellt werden, bei Kleinbeträgen (bis 250 Euro Brutto, § 33 UStDV), bei Fahrausweisen, die als Rechnung gelten (§ 34 UStDV), bei Leistungen, die von Kleinunternehmern erbracht werden (§ 34a UStDV), bei Leistungen an juristische Personen, die nicht Unternehmer sind und bei Leistungen an Endverbraucher im Zusammenhang mit einem Grundstück.

Erstellung

Rechnung wird vom Rechnungssteller in wave erstellt.

Versand

Daten werden im ZUGFeRD-Format als E-Mail* gedruckt & versendet.

Empfang

Integrierte XRechnungs-Daten werden vom Empfänger empfangen.

Auswertung

Rechnungsdaten werden ausgewertet und weiter verarbeitet.