Online-Rechnungen mit oder ohne Signatur

 

Sind Eingangsrechnungen ohne Signatur gültig?

Wenn es nach dem Gesetzesentwurf des „Steuervereinfachungsgesetzes“ gegangen wäre, hätten wir ab 1.7.2011 einer kleinen Revolution entgegengesehen. Die Vorgaben für die Verarbeitung von elektronisch gesendeten Eingangsrechnungen sollte darin nämlich komplett revidiert werden.

Bislang mussten Online-Rechnungen (Rechnungen, die per PDF als Anhang in einer E-Mail verschickt werden) immer signiert werden, um dem Kunden ihre Herkunft und ihren Inhalt zu versichern. Der Empfänger wiederum musste seinerseits die Signatur auf ihre Gültigkeit prüfen und sowohl die PDF-Datei als auch Signatur archivieren. Mit der Novelle wäre dem Unternehmer und seinem Kunden dieser Mehraufwand erspart worden. Vielmehr hätte der Datenaustausch wie ein Geschäftsabschluss unter Handelspartnern, auch ohne e-Signatur gegolten.

Leider hielt der Gesetzesentwurf vor dem Bundesrat nicht stand. Und so bleibt alles beim Alten (gemäß §14 UStG):

(3) Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch

  1. eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001

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