Zoll & Export – die wichtigsten Neuerungen 2017

 

Für alle Exporteure wird das Jahr 2017 sehr ereignisreich. Es werden uns Themen wie Präferenzabkommen, Harmonisiertes System, Gelangenheitsbestätigung und insbesondere der Unionszollkodex beschäftigen.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Neuregelungen zu Zoll & Export festgehalten.

Zolltarif und Außenhandelsstatistik

Durch das neue „Harmonisierte System“ (HS) werden ab Januar 2017 die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummern weltweit vereinheitlicht.

Ein Umsetzungsbeispiel zu 8703 (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (…)):

  • 8703 10 – Schneespezialfahrzeuge; Spezialfahrzeuge auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge
  • 8703 21 – andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor
  • 8703 31 – andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor
  • 8703 90 – andere

Elektrofahrzeuge wurden daher bisher unter der Nummer „8703 90“ gelistet. Seit 2017 erfolgt nun eine Aufgliederung:

  • Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor und Elektromotor
    • – ausschließlich mit Elektromotor angetrieben = „8702 40 00“

Da das neue „HS“ auch für die Einfuhr von Waren gilt, prüfen Sie bitte, ob auch Sie als Unternehmen betroffen sind. Ggf. müssen die Zolldaten auch in Ihren Warenwirtschaftssystemen aktualisiert werden.

Gemäß der „TARIC“ – Zolltarifdatenbank der Europäischen Union gelten für die Ausfuhr 8-stellige Angaben und die Einfuhr 11 Stellen.

85 02 31 00 (Code-Nr. für den elektr. Zolltarif, Ausfuhr)
85 02 31 00 900 (Code-Nr. für den elektr. Zolltarif, Einfuhr)

 

Unionszollkodex

Zum 1. Mai ltz. Jahres ist der Zollkodex der EU (UZK) in Kraft getreten. Seit dem 1.1. 2017 gibt es neue Anpassungen, die wesentlichen sind:

  • Einführungserlass der Generalzolldirektion
  • Umsetzungsverfügung der Generalzolldirektion
  • Merkblatt zu Zollanmeldungen 2016
  • Geänderte Dienstvorschrift Lieferantenerklärungen
  • Dienstvorschrift Zollwertrecht
  • Anpassung der Dienstvorschriften „Warenursprung und Präferenzen“

Auf der Website zoll.de ist ein Überblick der Vorschriften verfügbar.

 

Warenursprung und Präferenzen

Für das Jahr 2017 ist die Anwendung der Präferenzabkommen mit Kanada (Comprehensive Economic Trade Agreement – kurz CETA), Singapur und Vietnam denkbar. Das CETA-Abkommen soll Ende des 1. Quartals 2017 in Kraft treten.

Das Abkommen soll den Zugang deutscher Unternehmen auf den kanadischen Markt erheblich erleichtern und den Handel weiter fördern.

Grundsätzlich sollten alle Exporteure, die Waren nach Kanada ausliefern, sich rechtzeitig mit dem neuen Freihandelsabkommen auseinandersetzen. Dies schließt die bisherigen Lieferantenerklärungen ein, die mutmaßlich ebenfalls angepasst werden. Für Ausfuhren, die über € 6.000 liegen, ist eine Registrierung als „Registered Exporter“ erforderlich. Ermächtigte Exporteure sollten daher die Übergangszeit bis zum 31.12.2017 nutzen und ihre Waren im Rahmen der Bewilligung präferenzberechtigt ausliefern. Unternehmen, denen noch eine Präferenzermächtigung fehlt und die ein Handelsgeschäft mit Kanada planen, sollten eine Registrierung beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
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Quelle: Contradius Export- und Zollberatung, Stefan Schuchardt, Exportbrief Januar 2017

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