Neue Transparenzvorschriften für Steuervorbescheide

 

Seit dem 1. Januar 2017 sind die EU-Mitgliedstaaten angehalten (Richtlinie 2011/16/EU), über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide, die sie erteilen, automatisch Informationen auszutauschen. Der Austausch erfolgt über ein Zentralverzeichnis, das für alle Mitgliedstaaten zugänglich ist. Die Richtlinie aus dem Jahr 2011 reguliert dazu alle erforderlichen Verfahren. Ziel ist eine bessere Zusammenarbeit und Transparenz zwischen den Steuerverwaltungen innerhalb der Europäischen Union.

Um diese Daten im Zentralregister aktuell zu halten, senden die nationalen Finanzbehörden alle sechs Monate einen Bericht an das Zentralverzeichnis, in dem die jeweils erlassenen grenzüberschreitenden Steuerbescheide registriert sind. Andere Mitgliedstaaten können die Listen überprüfen und den Ausstellungsmitgliedstaat gegebenenfalls um genauere Angaben bitten, wenn Unklarheiten bestehen. Als Austausch von Informationen wurden grundlegend drei Formen vorgesehen: spontan, automatisch sowie auf Anfrage.

Dieser erste Datenaustausch wird allerdings erst am 1. September 2017 stattfinden.

Bis zum 1. Januar 2018 müssen die Mitgliedstaaten außerdem Informationen über die von ihnen seit Anfang 2012 erteilten grenzüberschreitenden Steuervorbescheide bereitstellen.

Vorteile des Binnenmarktes

Einer der Vorteile des Binnenmarkts ist, dass Bürger und Unternehmen sich innerhalb der EU über die Landesgrenzen hinaus bewegen, Handel betreiben und Kapital investieren können. Da die Besteuerung jedoch in der EU nicht überall einheitlich ist, besteht die Möglichkeit, dass Steuerzahler an ihrem Standort Steuern vermeiden oder ihnen ausweichen. Eine engere Zusammenarbeit der Steuerbehörden soll somit dazu führen, dass Steuern korrekt ermittelt werden. Schließlich soll jeder Steuerzahler seinen angemessenen Anteil an der Steuerlast tragen und Steuerbetrug eingedämmt werden. Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten schaffen daher eine gemeinsame Basis, indem sie die gleichen Regeln, Verpflichtungen und Rechte für alle festlegen.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema

 

_
Quelle: bundesanzeiger-verlag.de, via https://goo.gl/iB3cSq Europäische Kommision, Taxation and customs union

Bildressource: Copyright de.freeimages.com, © Michael & Christa Richert, Bild-ID 1412378

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert